Der Käufer hat kein Recht auf Widerruf, da es sich beim Kauf eines Event-Tickets um einen termingebundenen Kauf handelt. Nach BGB § 312g Widerrufsrecht Absatz 2 heißt es:
„Das Widerrufsrecht besteht, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, nicht bei folgenden Verträgen: (…) Verträge (…) zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.“
Ticketstornierung:
Tritt der Kunde erst kurz vor Fahrtantritt vom abgeschlossenen Vertrag zurück, so hat der Eisenbahnfreunde Traditionsbahnbetriebswerk Staßfurt e.V. Anspruch auf angemessene Entschädigung.
Diese beträgt je Person:
- ab 14 Tage bis einen Tag vor Fahrtantritt 50 % des Entgeltes
- am Fahrttag 100 % des Entgeltes