ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen der Eisenbahnfreunde Traditionsbahnbetriebswerk Staßfurt e.V. für den Betrieb des Sonderreiseverkehrs
  • 1. Geltung

    Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Vertrag zwischen Verwender (Eisenbahnfreunde Traditionsbahnbetriebswerk Staßfurt e.V.) und Fahrtteilnehmer.

  • 2. Vertragsgegenstand

    Der Verein „Eisenbahnfreunde Traditionsbahnbetriebswerk Staßfurt e.V.“ veranstaltet Fahrten zur Vorführung historischer Fahrzeuge im musealen Betriebseinsatz.

    Mit dem Anfordern einer Fahrkarte auf der Internetseite www.lokschuppen- stassfurt.de oder auf telefonischem Weg gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung über die gewünschte Anzahl von Fahrkarten für die in Rede stehende Veranstaltungsfahrt ab.

    Die Annahme der Bestellung erfolgt durch den Versand einer Bestellbestätigung (per E-Mail oder in Ausnahmefällen auch dem Postweg), die auch eine Zahlungsaufforderung und die AGB des Verwenders enthält.

    Mit der Bestellung der Fahrkarten erkennt der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verwenders an.

    Ein Widerrufsrecht für Verbraucher ist gemäß § 312 Abs. 2 BGB ausgeschlossen.

  • 3. Zusatzleistungen

    Bietet der Verein neben seinen Fahrten auch Zusatzleistungen an, so hat der Fahrtteilnehmer hierauf keinen Rechtsanspruch. Der Verein ist jedoch berechtigt, dem Kunden bei Ausfall einer Zusatzleistung eine andere, gleichwertige Zusatzleistung anzubieten.

    Der ersatzlose Ausfall einer oder mehrerer Zusatzleistungen berechtigt den Kunden nicht, die Erstattung des Gesamtfahrpreises zu verlangen. Fallen die gebuchten Zusatzleistungen ersatzlos weg, so hat der Fahrtteilnehmer nur Anspruch auf Erstattung der Kosten für die gebuchte Zusatzleistung.

  • 4. Rechnungslegung und Fälligkeit

    Zahlungen sind binnen 14 Tagen nach Zugang der Zahlungsaufforderung fällig. Der Verwender behält sich vor, den Vertrag ersatzlos zu stornieren, wenn der Kunde trotz Zahlungserinnerung keine Zahlung leistet.

  • 5. Fahrpläne

    Die Fahrtausschreibungen auf der Homepage des Eisenbahnfreunde Traditionsbahnbetriebswerk Staßfurt e.V. beinhalten in der Regel vorläufige Fahrtzeiten, die auf Schätzungen beruhen. Der Verein übernimmt daher keine Gewähr für diese Fahrtausschreibungen.

    Verbindlich ist der Fahrplan, der dem Fahrtteilnehmer ca. 1 bis 2 Wochen vor dem Fahrttermin per E-Mail zugestellt wird. Der Verein weist in den Bestellbestätigungen nochmals auf diese Vorgehensweise hin. Sollte der Fahrtteilnehmer eine Woche vor Fahrtantritt noch keinen verbindlichen Fahrplan erhalten haben, so bittet der Verein um entsprechende Mitteilung.

    Die Abweichungen des verbindlichen Fahrplans vom vorläufigen Fahrplan berechtigen nicht zum Rücktritt vom Vertrag, solange die Abweichung weniger als zwei Stunden beträgt.

    Sämtliche auf der Internetseite des Eisenbahnfreunde Traditionsbahnbetriebswerk Staßfurt e.V. veröffentlichte Fahrpläne enthalten einen deutlichen Hinweis darauf, ob der ersichtliche Fahrplan bereits verbindlich ist.

  • 6. Entgelt

    Es gelten die auf der Internetseite (oder bei der Fahrtausschreibung) bekanntgegebenen Preise.

    Kinder nehmen bis zum vollendeten 6. Lebensjahr kostenlos an der Fahrt teil und haben kein Anrecht auf einen Sitzplatz. Für Kinder im Alter von 6 bis zum vollendeten 14. Lebensjahr wird eine Ermäßigung zum regulären Entgelt entsprechend der Fahrtausschreibung gewährt.

    Weitere Ermäßigungen werden nicht gewährt.

    Für Hunde mit einer Rückenhöhe über 20 cm ist der halbe Fahrpreis zu entrichten.

    Fahrräder werden im Zug kostenlos befördert, wenn es die Auslastung des Zuges zulässt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Beförderung des Rades.

    Kinderwagen können in den historischen Fahrzeugen nur in begrenzter Anzahl befördert werden.

  • 7. Leistungsänderungen; Mindestteilnehmeranzahl

    Fahrten werden nur durchgeführt, wenn eine ausreichende Teilnehmerzahl zur Kostendeckung erreicht ist. Sollte dies nicht der Fall sein, so wird der Eisenbahnfreunde Traditionsbahnbetriebswerk Staßfurt e.V. den Fahrtteilnehmer vor Fahrtantritt hierüber rechtzeitig informieren.

    Wegen der Einmaligkeit der historischen Fahrzeuge und wegen anderer, durch den Verein nicht zu vertretender Ereignisse können sich auch nach Vertragsabschluss Abweichungen vom geplanten Fahrtverlauf in Bezug auf Fahrzeuge, Fahrtstrecken, Haltebahnhöfe und Fahrzeiten ergeben. Der Eisenbahnfreunde Traditionsbahnbetriebswerk Staßfurt e.V. wird die sich hieraus evtl. ergebenden Beeinträchtigungen so gering wie möglich halten.

    Soweit die Beeinträchtigungen nicht erheblich und dem Kunden zumutbar sind, berechtigen diese nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Minderung des Entgeltes.

    Der Eisenbahnfreunde Traditionsbahnbetriebswerk Staßfurt e.V. behält sich vor, Fahrten kurzfristig abzusagen, falls dies aus Gründen erforderlich ist, die nicht beeinflussbar sind. In diesem Fall wird das bereits entrichtete Entgelt des Fahrtteilnehmers auf ein ihm zu benennendes Bankkonto zurückerstattet.

  • 8. Rücktritt durch den Fahrtteilnehmer

    Tritt der Kunde erst kurz vor Fahrtantritt vom abgeschlossenen Vertrag zurück, so hat der Eisenbahnfreunde Traditionsbahnbetriebswerk Staßfurt e.V. Anspruch auf angemessene Entschädigung.

    Diese beträgt je Person:

    • • ab 14 Tage bis einen Tag vor Fahrtantritt 50 % des Entgeltes
    • • am Fahrttag 100 % des Entgeltes

  • 9. Gewährleistung und Haftung; Verspätungen

    Der Eisenbahnfreunde Traditionsbahnbetriebswerk Staßfurt e.V. haftet im Rahmen der gesetzlich geltenden Bestimmungen dafür, dass seine Leistung nicht mit Fehlern behaftet ist. Beanstandungen sind unverzüglich dem Fahrtleiter vor Ort vorzutragen.

    Die Haftung des Eisenbahnfreunde Traditionsbahnbetriebswerk Staßfurt e.V. ist für Schäden, die nicht Körperschäden sind, insgesamt auf die Höhe des zweifachen Fahrtentgeltes beschränkt, soweit ein Schaden des Fahrtteilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde.

    Bei Verspätungen wird keine Haftung für evtl. entstehende Folgekosten übernommen. Kann aufgrund einer Verspätung nicht oder nur in verkürzter Form am Folgeprogramm (z. B. Dampferrundfahrt, Eisenbahnausstellung etc.) teilgenommen werden, wird hierfür ebenfalls keine Haftung übernommen. Es berechtigt den Fahrgast auch nicht zum Rücktritt von der Fahrt oder zur Minderung des Preises.

    Wird der angekündigte Zielort mit dem Sonderzug erreicht und muss die Rückfahrt bei Ausfall des Sonderzuges aus gleich welchem Grund mit einem anderen Zug oder Verkehrsmittel angetreten werden, so entsteht dadurch kein Recht auf Erstattung des Fahrpreises.

    Nur bei Totalausfall des Zuges wird der Eisenbahnfreunde Traditionsbahnbetriebswerk Staßfurt e.V. bereits bezahlte Fahrgelder zurückerstatten.

    Historische Fahrzeuge können bauartbedingt schmutzbehaftet sein (z. B. Öl, Fette, Ruß usw.), da Dampflokomotiven ihre Kräfte aus Feuer, Wasser und Kohle beziehen. Es kann deshalb zu Verschmutzungen an Körper und Sachen von Fahrgästen sowie in der Nähe befindlichen Personen kommen. Für diese Verschmutzungen wird keine Haftung übernommen.

    Die Teilnahme an Fotohalten auf der freien Strecke erfolgt freiwillig und auf eigene Gefahr.

    Der Teilnehmer hat hierbei die besonderen Gegebenheiten und die entsprechenden Hinweise des Zugpersonals zu beachten. Schäden, die sich der Fahrtteilnehmer während der Teilnahme an Fotohalten auf freier Strecke zuzieht, sind von jeglicher Haftung ausgeschlossen.

  • 10. Von der Beförderung ausgeschlossene Personen

    Personen, die eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung oder für die Sicherheit der Fahrgäste darstellen, sind von der Beförderung ausgeschlossen. Hierbei handelt es sich insbesondere um:

    • • Personen, die unter erheblichem Einfluss alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel stehen
    • • Personen, die Schusswaffen bei sich führen, es sei denn, dass sie zum Führen von Schusswaffen berechtigt sind,
    • • Personen mit ansteckenden Krankheiten, die die Gesundheit der Fahrtteilnehmer gefährden können

  • 11. Verhaltenspflichten des Fahrtteilnehmers

    Fahrtteilnehmer haben sich bei der Benutzung der Fahrzeuge und Betriebsanlagen so zu verhalten, wie es Ordnung und Sicherheit des Betriebes, ihre eigene Sicherheit und die Rücksicht auf andere Personen gebietet. Den Anweisungen der Zugbegleiter ist Folge zu leisten.

    Fahrtteilnehmern ist insbesondere untersagt:

    • • die Türen während der Fahrt und außerhalb von Bahnhöfen eigenmächtig zu öffnen,
    • • Gegenstände aus dem Wagen zu werfen oder hinausragen zu lassen,
    • • während der Fahrt auf- oder abzuspringen,
    • • Fahrzeuge vorsätzlich oder grob fahrlässig zu beschädigen oder über das normale Maß hinaus zu verschmutzen.

    Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Dies gilt insbesondere für außerplanmäßige Halte auf freier Strecke. Aussteigen während der Fahrt ist generell verboten.

    Hunde haben einen Beißkorb zu tragen oder sind in einem geeigneten Behältnis zu transportieren und an der Leine zu führen.

    In den Sonderzügen besteht Rauchverbot. Im Übrigen gelten die Nichtraucherschutzgesetze des Bundes und der Länder. Etwaige von dieser Regelung abweichende Beschriftungen an und in den Fahrzeugen haben ausschließlich historischen Wert und sind ohne rechtliche Bedeutung.

  • 12. Sauberkeit im Zug

    Die bereitgestellten Züge werden durch den Eisenbahnfreunde Traditionsbahnbetriebswerk Staßfurt e.V. vor Fahrtbeginn sorgfältig auf ihre Sauberkeit geprüft. Sollten Verunreinigungen durch Fahrgäste im Zug entstehen, die über das normale Maß einer Zugfahrt hinausgehen, ist der Eisenbahnfreunde Traditionsbahnbetriebswerk Staßfurt e.V. berechtigt, ein pauschales Reinigungsentgelt in Höhe von 50,00 € zu erheben.

    Bei Beschädigungen durch den Fahrtteilnehmer behält sich der Eisenbahnfreunde Traditionsbahnbetriebswerk Staßfurt e.V. vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

  • 13. Ergänzende Regelungen

    Der Eisenbahnfreunde Traditionsbahnbetriebswerk Staßfurt e.V. kann für bestimmte Veranstaltungen ergänzende Bestimmungen ausgeben. Diese werden gesondert bekanntgemacht und dem Veranstaltungsteilnehmer bei Vertragsabschluss übermittelt.

  • Stand: 12. Januar 2019

    Eisenbahnfreunde Traditionsbahnbetriebswerk Staßfurt e.V.
    Güstener Weg 38418 Staßfurt

    Uwe Hüttner
    Vereinsvorsitzender örtlicher Betriebsleiter

    Tel.: +49 (0) 3925 383800
    Fax: +49 (0) 3925 288867
    info@lokschuppen-stassfurt.de
    www.lokschuppen-stassfurt.de

     

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